
AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
von Dominik Rab – PROTAC 360°, Südring 211/ E-06
I. ALLGEMEINES
1. Beginn der Mitgliedschaft
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Mitglied und RAB kommt mit Abschluss des
Nutzungsvertrages zustande. Das Mitglied erhält nach erfolgter Registrierung eine automatische
KdnNr. und seine persönliche Einladung zur Eversports-App. Mit digitaler Bestätigung des Mitglieds
kommt der Nutzungsvertrag zustande.
2. Für den Abschluss einer Mitgliedschaft, ab dem 18. Lebensjahr, ist ein nicht älter als ein Monat,
polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.
Ein Solches ist bei Bedarf oder Neuabschluss einer Mitgliedschaft wieder neu vorzulegen.
II. MITGLIEDSCHAFT
1. Leistungen
Das Mitglied ist unter Berücksichtigung der Öffnungszeiten zur ordnungsgemäßen Nutzung der
Trainingseinrichtung sowie der individuell vereinbarten Leistungen berechtigt. Die Mitgliedschaft ist
persönlich auszuüben, eine Übertragung ist nicht zulässig.
RAB ist stets bemüht das Kursangebot den Wünschen sämtlicher Kunden entsprechend zu
gestalten. Aus betrieblichen Gründen oder aufgrund unterschiedlicher Kundenwünsche kann das
Kursangebot jedoch variieren. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass daraus kein Anspruch auf
Minderung des Kundenbeitrags abgeleitet werden kann.
2. Nutzungsbedingungen/Clubordnung
Die Ausübung der Mitgliedschaft ist nur im Rahmen der Clubordnung erlaubt. Die Clubordnung findet
sich unter www.protac360.com. Die Trainingseinrichtung und -leistungen dürfen nur in
physisch guter Verfassung genutzt werden. Bei Fragen wird das Mitglied ersucht, sich an das
zuständige Personal zu wenden.
3. Betriebsunterbrechung
RAB ist berechtigt, aus betrieblichen Gründen oder aufgrund höherer Gewalt bis zu 25 Tage pro Jahr
geschlossen zu halten. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, auch während dieser Zeit
den Mitgliedsbeitrag zu entrichten und aus dieser Schließung keine wie auch immer gearteten
Gegenforderungen abzuleiten.
Höhere Gewalt liegt vor, wenn RAB durch ein Ereignis, das außerhalb seines Einflussbereiches liegt
und nicht vorhergesehen werden konnte, oder - soweit es vorhersehbar war - nicht vermeidbar war,
daran gehindert wird, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.
Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere:
Krieg, Bürgerkrieg, Aufruhr, Sabotage oder Terrorismus;
Naturkatastrophen wie etwa Blitzschlag, Feuer, Explosionen, Überschwemmung und
Erdbeben;
behördliche Verfügungen;
Seuchen, Pandemien, Epidemien.
4. Ruhendstellung der Mitgliedschaft bei Krankheit
Das Mitglied versichert seine uneingeschränkte Trainingstauglichkeit.
Bei einer krankheitsbedingten Verhinderung von mehr als vier Wochen kann das Mitglied mittels
schriftlichen Antrags und unter Vorlage eines ärztlichen Attests über die Eversports App
die Mitgliedschaft bei fortlaufender Entrichtung des Kundenbeitrags ruhend stellen. Die nicht
konsumierten Tage werden am Ende, nach Ablauf der Nutzungsvereinbarung kostenlos angerechnet.
III. KOSTEN
1. Kundenbeitrag, Sicherheitsunterweisung, Einführungsgebühr und sonstige Entgelte
Der jeweils vereinbarte Kundenbeitrag für die Mitgliedschaft, sowie sonstige vereinbarte Entgelte für
dauernde oder wiederkehrende Leistungen sind wertgesichert und jeweils am Monatsbeginn eines
jeden Kalendermonats im Voraus zur Zahlung fällig. Beginnt oder endet die Laufzeit der
Mitgliedschaft bzw. die Dauerleistung während eines Kalendermonats, ist der Kundenbeitrag anteilig
zu bezahlen. Nicht umfasst vom Kundenbeitrag sind Zusatzleistungen, wie beispielweise Seminare, Workshops,
Merchandise Artikel, sowie Ausrüstung und/oder Privattrainingseinheiten die zu gesondertem Preis
zusätzlich in Anspruch genommen werden können.
Die - gegebenenfalls auch nur teilweise - Nichtnutzung der Trainingseinrichtung durch die Kunden
berechtigt nicht zur Rückforderung der Beiträge und Entgelte. Es besteht auch kein Anspruch auf
Minderung des Kundenbeitrages für nur vorübergehende Beeinträchtigungen des
Leistungsangebotes, insbesondere kurzer Betriebssperren, Personalausfälle und damit
zusammenhängender Leistungseinschränkungen, sowie auf Grund von Wartungs- oder
Umbauarbeiten.
2. Indexanpassung
Der Kundenbeitrag und sonstige Entgelte für Dauerleistungen vermindern oder erhöhen sich im Maß
der Veränderung des Verbraucherpreisindexes 2020 (VPI 2020)
oder des an seine Stelle tretenden Index der Bundesanstalt Statistik Österreich, gegenüber der für
Jänner 2025 verlautbarten Indexzahl und in der Folge der zuletzt für die Valorisierung maßgebenden
Indexzahl. Änderungen unter 1,00 % bleiben unberücksichtigt. Die valorisierten Entgelte hat das
Mitglied ab dem Monatsersten, der den Zugang des Änderungsschreibens von RAB folgt, zu
entrichten.
3. Zahlungsverzug, Mahnung
Bei Zahlungsverzug hat RAB Anspruch auf Verzugszinsen von 4 Prozent p.a. Ferner hat das im
Zahlungsverzug befindliche Mitglied die Kosten zweckentsprechender und angemessener
Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen, insbesondere Mahn- (€40,-- pro Mahnung) und
Inkassospesen, zu ersetzen.
IV. VERTRAGLICHE ÄNDERUNGEN
1. Änderungen der Kundenvereinbarung
Änderungen des Nutzungsvertrages sowie allfälliger Zusatzvereinbarungen zu sonstigen Leistungen
können rechtswirksam nur mit Zustimmung von RAB abgeschlossen werden.
2. Änderungen der Vertragsdaten
Das Mitglied ist verpflichtet, eine Änderung seines Namens oder seiner Anschrift und aller im
Erstvertrag angeführten Daten RAB unverzüglich schriftlich über die Eversports App mitzuteilen.
Rechtliche Folgen wegen Nichtmitteilungen von geänderten Daten gehen zulasten des Mitgliedes.
3. Änderungen der AGB
Allfällige Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Mitglied mit der
Eversports App mitgeteilt. Widerspricht das Mitglied den Änderungen nicht innerhalb von vier
Wochen ob Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich über die Eversports App, werden die
Änderungen zu dem in der Änderungsmitteilung genannten Zeitpunkt für das Mitglied wirksam.
Widerspricht das Mitglied fristgerecht den
Änderungen, endet das Vertragsverhältnis nach einer Frist von zwei Monaten, gerechnet ob dem
Zugang des Widerspruchs, zum Monatsletzten.
Davon nicht erfasst sind Änderungen des Kundenbeitrages oder sonstiger Gebühren für
zusätzliche Leistungen von RAB. Dafür ist eine ausdrückliche Zustimmung des Mitglieds erforderlich.
V. HAFTUNG
1. Haftung für Personenschäden
Die Nutzung der Einrichtung erfolgt auf eigene Gefahr. RAB übernimmt keine Haftung für Schäden,
die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es handelt sich um Verletzungen des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Das Mitglied verpflichtet sich, seine persönliche körperliche Fitness vor der Nutzung der Geräte und
Teilnahme an Kursen selbstständig zu überprüfen. RAB haftet nicht für Schäden, die aus einer
Überbeanspruchung oder unsachgemäßen Nutzung der Einrichtung resultieren.
2. Haftung für Sachschäden
RAB übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten
Gegenständen, sofern diese nicht in einem verschlossenen Spind aufbewahrt wurden.
VI. DAUER UND BEENDIGUNG DER Mitgliedschaft
1. Vertragsdauer
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zustimmung der Nutzungsvereinbarung und wird auf die gewählte
Dauer (Mindestvertragslaufzeit) abgeschlossen. Nach Ende der Mindestvertragslaufzeit endet die
Mitgliedschaft automatisch, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf.
2. Kündigung aus wichtigem Grund
Das Mitglied und RAB sind aus wichtigen, in der Sphäre des anderen Vertragspartners gelegenen
Grund zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt.
Ein wichtiger Grund von RAB zur sofortigen Kündigung liegt insbesondere dann vor, wenn
ein Mitglied den ordnungsgemäßen Betrieb laut Clubordnung stört, Trainingseinrichtungen nicht
ordnungsgemäß benutzt und dadurch sich selbst oder Dritte gefährdet, Trainingseinrichtungen
beschädigt, oder mit der Bezahlung fälliger Entgelte mehr als zwei Monate in Verzug ist.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht auf Seiten des Mitglieds besteht, wenn das
Mitglied aufgrund Verletzungen, Schwangerschaft, schwerer Krankheit
an der weiteren Inanspruchnahme der Trainingseinrichtung gehindert wird. In
diesen Fällen hat das Mitglied als Nachweis eine entsprechende fachärztliche Bestätigung
vorzulegen. Erst nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises gilt das Vertragsverhältnis zum
Monatsende als aufgelöst.
VII. DATENSCHUTZ
1. Kontakt
Das Mitglied stimmt zu, dass RAB auch zu Werbe- und Informationszwecken telefonisch und/oder
per E-Mail Kontakt aufnehmen kann.
2. Datenschutzerklärung
Der Schutz der persönlichen Daten der Mitglieder ist RAB ein besonderes Anliegen.
RAB verarbeitet diese Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Die
aktuelle Fassung der Datenschutzerklärung
ist jederzeit auf der Website unter www.protac360.com abrufbar. Wir behalten uns vor,
diese Datenschutzerklärung jederzeit zu ändern und an neue Entwicklungen anzupassen. Die neue
Fassung gilt ab Bereitstellung auf unserer Website.
VIII. SCHLUSSBSTIMMUNGEN
1. Rechtswahl
Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-
Kaufrechts und der Klauseln des IPRG.
Für allfällige Streitigkeiten aus dieser Kundenvereinbarung gilt das jeweils sachlich zuständige Gericht
in Klagenfurt als vereinbart.
2. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen
Bestimmungen.
3. Formerfordernis
Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die
Änderung des Schriftformerfordernisses.