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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

von Dominik Rab – PROTAC 360°, Südring 211/ E-06

I. ALLGEMEINES

1. Beginn der Mitgliedschaft

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Mitglied und RAB kommt mit Abschluss des

Nutzungsvertrages zustande. Das Mitglied erhält nach erfolgter Registrierung eine automatische

KdnNr. und seine persönliche Einladung zur Eversports-App. Mit digitaler Bestätigung des Mitglieds

kommt der Nutzungsvertrag zustande.

2. Für den Abschluss einer Mitgliedschaft, ab dem 18. Lebensjahr, ist ein nicht älter als ein Monat,

polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.

Ein Solches ist bei Bedarf oder Neuabschluss einer Mitgliedschaft wieder neu vorzulegen.

II. MITGLIEDSCHAFT

1. Leistungen

Das Mitglied ist unter Berücksichtigung der Öffnungszeiten zur ordnungsgemäßen Nutzung der

Trainingseinrichtung sowie der individuell vereinbarten Leistungen berechtigt. Die Mitgliedschaft ist

persönlich auszuüben, eine Übertragung ist nicht zulässig.

RAB ist stets bemüht das Kursangebot den Wünschen sämtlicher Kunden entsprechend zu

gestalten. Aus betrieblichen Gründen oder aufgrund unterschiedlicher Kundenwünsche kann das

Kursangebot jedoch variieren. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass daraus kein Anspruch auf

Minderung des Kundenbeitrags abgeleitet werden kann.

2. Nutzungsbedingungen/Clubordnung

Die Ausübung der Mitgliedschaft ist nur im Rahmen der Clubordnung erlaubt. Die Clubordnung findet

sich unter www.protac360.com. Die Trainingseinrichtung und -leistungen dürfen nur in

physisch guter Verfassung genutzt werden. Bei Fragen wird das Mitglied ersucht, sich an das

zuständige Personal zu wenden.

3. Betriebsunterbrechung

RAB ist berechtigt, aus betrieblichen Gründen oder aufgrund höherer Gewalt bis zu 25 Tage pro Jahr

geschlossen zu halten. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, auch während dieser Zeit

den Mitgliedsbeitrag zu entrichten und aus dieser Schließung keine wie auch immer gearteten

Gegenforderungen abzuleiten.

Höhere Gewalt liegt vor, wenn RAB durch ein Ereignis, das außerhalb seines Einflussbereiches liegt

und nicht vorhergesehen werden konnte, oder - soweit es vorhersehbar war - nicht vermeidbar war,

daran gehindert wird, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.

Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere:

 Krieg, Bürgerkrieg, Aufruhr, Sabotage oder Terrorismus;

 Naturkatastrophen wie etwa Blitzschlag, Feuer, Explosionen, Überschwemmung und

Erdbeben;

 behördliche Verfügungen;

 Seuchen, Pandemien, Epidemien.

4. Ruhendstellung der Mitgliedschaft bei Krankheit

Das Mitglied versichert seine uneingeschränkte Trainingstauglichkeit.

Bei einer krankheitsbedingten Verhinderung von mehr als vier Wochen kann das Mitglied mittels

schriftlichen Antrags und unter Vorlage eines ärztlichen Attests über die Eversports App

die Mitgliedschaft bei fortlaufender Entrichtung des Kundenbeitrags ruhend stellen. Die nicht

konsumierten Tage werden am Ende, nach Ablauf der Nutzungsvereinbarung kostenlos angerechnet.

III. KOSTEN

1. Kundenbeitrag, Sicherheitsunterweisung, Einführungsgebühr und sonstige Entgelte

Der jeweils vereinbarte Kundenbeitrag für die Mitgliedschaft, sowie sonstige vereinbarte Entgelte für

dauernde oder wiederkehrende Leistungen sind wertgesichert und jeweils am Monatsbeginn eines

jeden Kalendermonats im Voraus zur Zahlung fällig. Beginnt oder endet die Laufzeit der

Mitgliedschaft bzw. die Dauerleistung während eines Kalendermonats, ist der Kundenbeitrag anteilig

zu bezahlen. Nicht umfasst vom Kundenbeitrag sind Zusatzleistungen, wie beispielweise Seminare, Workshops,

Merchandise Artikel, sowie Ausrüstung und/oder Privattrainingseinheiten die zu gesondertem Preis

zusätzlich in Anspruch genommen werden können.

Die - gegebenenfalls auch nur teilweise - Nichtnutzung der Trainingseinrichtung durch die Kunden

berechtigt nicht zur Rückforderung der Beiträge und Entgelte. Es besteht auch kein Anspruch auf

Minderung des Kundenbeitrages für nur vorübergehende Beeinträchtigungen des

Leistungsangebotes, insbesondere kurzer Betriebssperren, Personalausfälle und damit

zusammenhängender Leistungseinschränkungen, sowie auf Grund von Wartungs- oder

Umbauarbeiten.

2. Indexanpassung

Der Kundenbeitrag und sonstige Entgelte für Dauerleistungen vermindern oder erhöhen sich im Maß

der Veränderung des Verbraucherpreisindexes 2020 (VPI 2020)

oder des an seine Stelle tretenden Index der Bundesanstalt Statistik Österreich, gegenüber der für

Jänner 2025 verlautbarten Indexzahl und in der Folge der zuletzt für die Valorisierung maßgebenden

Indexzahl. Änderungen unter 1,00 % bleiben unberücksichtigt. Die valorisierten Entgelte hat das

Mitglied ab dem Monatsersten, der den Zugang des Änderungsschreibens von RAB folgt, zu

entrichten.

3. Zahlungsverzug, Mahnung

Bei Zahlungsverzug hat RAB Anspruch auf Verzugszinsen von 4 Prozent p.a. Ferner hat das im

Zahlungsverzug befindliche Mitglied die Kosten zweckentsprechender und angemessener

Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen, insbesondere Mahn- (€40,-- pro Mahnung) und

Inkassospesen, zu ersetzen.

IV. VERTRAGLICHE ÄNDERUNGEN

1. Änderungen der Kundenvereinbarung

Änderungen des Nutzungsvertrages sowie allfälliger Zusatzvereinbarungen zu sonstigen Leistungen

können rechtswirksam nur mit Zustimmung von RAB abgeschlossen werden.

2. Änderungen der Vertragsdaten

Das Mitglied ist verpflichtet, eine Änderung seines Namens oder seiner Anschrift und aller im

Erstvertrag angeführten Daten RAB unverzüglich schriftlich über die Eversports App mitzuteilen.

Rechtliche Folgen wegen Nichtmitteilungen von geänderten Daten gehen zulasten des Mitgliedes.

3. Änderungen der AGB

Allfällige Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Mitglied mit der

Eversports App mitgeteilt. Widerspricht das Mitglied den Änderungen nicht innerhalb von vier

Wochen ob Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich über die Eversports App, werden die

Änderungen zu dem in der Änderungsmitteilung genannten Zeitpunkt für das Mitglied wirksam.

Widerspricht das Mitglied fristgerecht den

Änderungen, endet das Vertragsverhältnis nach einer Frist von zwei Monaten, gerechnet ob dem

Zugang des Widerspruchs, zum Monatsletzten.

Davon nicht erfasst sind Änderungen des Kundenbeitrages oder sonstiger Gebühren für

zusätzliche Leistungen von RAB. Dafür ist eine ausdrückliche Zustimmung des Mitglieds erforderlich.

V. HAFTUNG

1. Haftung für Personenschäden

Die Nutzung der Einrichtung erfolgt auf eigene Gefahr. RAB übernimmt keine Haftung für Schäden,

die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es handelt sich um Verletzungen des

Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Das Mitglied verpflichtet sich, seine persönliche körperliche Fitness vor der Nutzung der Geräte und

Teilnahme an Kursen selbstständig zu überprüfen. RAB haftet nicht für Schäden, die aus einer

Überbeanspruchung oder unsachgemäßen Nutzung der Einrichtung resultieren.

2. Haftung für Sachschäden

RAB übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten

Gegenständen, sofern diese nicht in einem verschlossenen Spind aufbewahrt wurden.

VI. DAUER UND BEENDIGUNG DER Mitgliedschaft

1. Vertragsdauer

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zustimmung der Nutzungsvereinbarung und wird auf die gewählte

Dauer (Mindestvertragslaufzeit) abgeschlossen. Nach Ende der Mindestvertragslaufzeit endet die

Mitgliedschaft automatisch, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf.

2. Kündigung aus wichtigem Grund

Das Mitglied und RAB sind aus wichtigen, in der Sphäre des anderen Vertragspartners gelegenen

Grund zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt.

Ein wichtiger Grund von RAB zur sofortigen Kündigung liegt insbesondere dann vor, wenn

ein Mitglied den ordnungsgemäßen Betrieb laut Clubordnung stört, Trainingseinrichtungen nicht

ordnungsgemäß benutzt und dadurch sich selbst oder Dritte gefährdet, Trainingseinrichtungen

beschädigt, oder mit der Bezahlung fälliger Entgelte mehr als zwei Monate in Verzug ist.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht auf Seiten des Mitglieds besteht, wenn das

Mitglied aufgrund Verletzungen, Schwangerschaft, schwerer Krankheit

an der weiteren Inanspruchnahme der Trainingseinrichtung gehindert wird. In

diesen Fällen hat das Mitglied als Nachweis eine entsprechende fachärztliche Bestätigung

vorzulegen. Erst nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises gilt das Vertragsverhältnis zum

Monatsende als aufgelöst.

VII. DATENSCHUTZ

1. Kontakt

Das Mitglied stimmt zu, dass RAB auch zu Werbe- und Informationszwecken telefonisch und/oder

per E-Mail Kontakt aufnehmen kann.

2. Datenschutzerklärung

Der Schutz der persönlichen Daten der Mitglieder ist RAB ein besonderes Anliegen.

RAB verarbeitet diese Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Die

aktuelle Fassung der Datenschutzerklärung

ist jederzeit auf der Website unter www.protac360.com abrufbar. Wir behalten uns vor,

diese Datenschutzerklärung jederzeit zu ändern und an neue Entwicklungen anzupassen. Die neue

Fassung gilt ab Bereitstellung auf unserer Website.

VIII. SCHLUSSBSTIMMUNGEN

1. Rechtswahl

Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-

Kaufrechts und der Klauseln des IPRG.

Für allfällige Streitigkeiten aus dieser Kundenvereinbarung gilt das jeweils sachlich zuständige Gericht

in Klagenfurt als vereinbart.

2. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder

undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen

Bestimmungen.

3. Formerfordernis

Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die

Änderung des Schriftformerfordernisses.

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